weitermeistern

Familie und Nachfolge

Keines meiner Kinder will den Betrieb übernehmen. Was jetzt?

Ein Nein der Kinder ist kein Ende für den Betrieb. In der Forschung wird fast jede zweite Nachfolge außerhalb der Familie gelöst. Wichtig ist, das Gespräch ehrlich zu führen und danach die anderen Wege rechtzeitig zu prüfen.

Frage 1

Ist es ungewöhnlich, dass die Kinder den Betrieb nicht wollen?

Nein. Laut KfW Research nennen 47 Prozent der Mittelständler, die eine Stilllegung planen, das fehlende Interesse der Familie als Grund. Gleichzeitig zeigt eine Auswertung des IfM Bonn über 40 Jahre: Nur gut die Hälfte der Familienunternehmen wurde in der Familie übergeben. Rund 17 Prozent übernahmen Beschäftigte, 29 Prozent Externe.

Quelle: KfW Research, IfM Bonn

Die Zahlen gelten für den gesamten Mittelstand, nicht nur für das Handwerk. Sie zeigen aber eine Entwicklung, die viele Inhaber aus dem eigenen Umfeld kennen. Kinder haben andere Berufe gelernt, wohnen weit weg oder wollen die Verantwortung für eine Mannschaft nicht tragen.

Für Sie bedeutet das zweierlei. Erstens ist ein Nein kein Urteil über Ihre Arbeit. Zweitens ist ein Weg außerhalb der Familie kein Notbehelf, sondern bei fast jeder zweiten Nachfolge der Normalfall.

Frage 2

Wie führe ich das Gespräch mit meinen Kindern, ohne Druck zu machen?

Stellen Sie offene Fragen und sagen Sie früh, dass beide Antworten in Ordnung sind. Trennen Sie drei Dinge: ob ein Kind übernehmen möchte, ob es könnte und ob es den Betrieb als Erbe behalten will. Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest, damit später niemand von einer Zusage ausgeht, die nie gemeint war.

Viele Gespräche scheitern, weil Eltern eine Erwartung mitbringen, die nie ausgesprochen wurde. Wer am Esstisch fragt, wann der Sohn endlich einsteigt, bekommt selten eine ehrliche Antwort. Ein eigener Termin ohne Zeitdruck hilft.

Die folgenden Fragen an Ihr Kind sind ein Vorschlag für den Einstieg, keine Pflichtliste. Sie sind so formuliert, wie man in der Familie spricht.

  • Was bedeutet dir der Betrieb, unabhängig davon, ob du ihn führen willst?
  • Kannst du dir vorstellen, Verantwortung für die Mannschaft zu tragen? Wenn nicht: was müsste anders sein?
  • Wäre eine Rolle denkbar, ohne Inhaber zu sein, zum Beispiel als Gesellschafter oder Eigentümer der Immobilie?
  • Wie wichtig ist dir, dass der Name des Betriebs bleibt?
  • Bis wann brauchst du Zeit für deine Antwort? Und darf ich in der Zwischenzeit andere Wege prüfen?

Frage 3

Welche Wege bleiben, wenn die Familie nicht übernimmt?

Vier: ein Mitarbeiter aus dem eigenen Team, ein Familienmitglied im weiteren Sinn, ein externer Nachfolger oder eine geordnete Schließung. Laut KfW Research erwägen 28 Prozent der Mittelständler mit Nachfolgeplänen eine Übernahme durch Beschäftigte und 42 Prozent eine Übergabe an Externe. Mehrfachnennungen waren möglich.

Quelle: KfW Research, Zentralverband des Deutschen Handwerks

Im Handwerk war der Kreis der Übernehmer 2020 oft noch offen. Bei Inhabern, die in den nächsten fünf Jahren übergeben wollten, hatte gut ein Drittel noch nicht festgelegt, wer übernimmt (ZDH, Befragung von 6.243 Betrieben). Eine neue ZDH-Befragung lief bis Ende Oktober 2026, Ergebnisse lagen am 5. November 2026 noch nicht vor.

Eine geordnete Schließung kann richtig sein, wenn der Betrieb stark an Ihrer Person hängt oder große Investitionen anstehen. Sie braucht ebenfalls Vorlauf: für Mannschaft, Kunden, laufende Gewährleistung und Mietverträge.

Wenn die Kinder Nein sagen

Vier Wege, die danach offenstehen

  • Mitarbeiter aus dem eigenen Team

    Kennt Kunden, Abläufe und Mannschaft. Braucht meist Hilfe bei Finanzierung und Meisterfrage.

  • Familie im weiteren Sinn

    Schwiegerkinder, Neffen, Enkel. Bei Schwiegerkindern und Neffen gelten kleinere Freibeträge als bei Kindern.

  • Externer Nachfolger

    Meister, Gründer oder ein benachbarter Betrieb. Längere Suche, dafür ein größerer Kreis.

  • Geordnete Schließung

    Eine bewusste Entscheidung mit Zeitplan für Mannschaft, Kunden und offene Gewährleistung.

So planten Inhaber, die in fünf Jahren übergeben wollten (ZDH, Erhebung 2020)

  • 36 %planten die Übergabe an ein Familienmitglied
  • 12 %planten die Übergabe an einen Mitarbeiter
  • 35 %hatten noch nicht festgelegt, wer übernimmt
Quelle der Zahlen: ZDH, Betriebsnachfolge im Handwerk, Ergebnisse einer Befragung im dritten Quartal 2020, veröffentlicht März 2021, abgerufen am 5. November 2026. Basis sind Inhaber, die in den nächsten fünf Jahren übergeben wollten.

Frage 4

Wie spreche ich einen Mitarbeiter als möglichen Nachfolger an?

Unter vier Augen, ohne Zusage und mit einem klaren Rahmen. Sagen Sie, dass Sie Wege prüfen und ihn für geeignet halten. Fragen Sie nach seinem Interesse, nicht nach Geld. Laut KfW-Merkblatt mit Stand 1. September 2026 können Mitarbeitende mit mindestens drei Jahren in verantwortlicher Position einen ERP-Förderkredit für die Übernahme beantragen.

Quelle: KfW, Gesetze im Internet

Ein Mitarbeiter kennt Kunden, Baustellen und Kollegen. Dafür fehlen oft Eigenkapital, kaufmännische Erfahrung oder der Meisterbrief. Alle drei Lücken lassen sich schließen, aber nicht in wenigen Wochen. Rechnen Sie mit mehreren Jahren Vorlauf.

So können Sie das erste Gespräch aufbauen:

  • Anlass nennen: Sie planen in den nächsten Jahren kürzerzutreten und prüfen, wer den Betrieb weiterführen kann.
  • Wertschätzung zeigen: Warum Sie gerade an ihn oder sie denken.
  • Rahmen setzen: Das Gespräch ist vertraulich und noch keine Zusage, weder von Ihnen noch von ihm.
  • Interesse erfragen: Kann er sich die Rolle als Inhaber vorstellen? Was bräuchte er dafür?
  • Nächsten Schritt vereinbaren: zum Beispiel ein gemeinsamer Termin bei der Handwerkskammer.

Frage 5

Was ändert sich steuerlich, wenn nicht die eigenen Kinder übernehmen?

Bei einer Schenkung oder Erbschaft hängt der Freibetrag vom Verwandtschaftsgrad ab. Kinder haben 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Neffen, Nichten und Schwiegerkinder nur 20.000 Euro. Die Verschonung für Betriebsvermögen gilt für alle Erwerber. Übergeben Sie gegen einen Kaufpreis, gelten die Regeln der Einkommensteuer für die Betriebsveräußerung.

Quelle: Gesetze im Internet, Gesetze im Internet, Gesetze im Internet, Gesetze im Internet

Die Freibeträge stehen in § 16 ErbStG, die Zuordnung zu Steuerklassen in § 15 ErbStG. Neffen und Nichten sowie Schwiegerkinder gehören zur Steuerklasse II. Für sie wird die Steuer auf den nicht verschonten Teil des begünstigten Betriebsvermögens so berechnet, als gehörten sie zur Steuerklasse I (§ 19a ErbStG).

Wer mindestens 55 Jahre alt ist und den Betrieb gegen Entgelt übergibt, kann einmal im Leben einen Freibetrag von 45.000 Euro auf den Veräußerungsgewinn beantragen (§ 16 Abs. 4 EStG). Er sinkt, soweit der Gewinn 136.000 Euro übersteigt. Welche Lösung für Sie günstiger ist, kann nur Ihre Steuerberatung mit Ihren Zahlen beurteilen.

Frage 6

Wann sage ich der Mannschaft, dass die Kinder nicht übernehmen?

Wenn Sie einen nächsten Schritt nennen können. Eine offene Lücke ohne Plan verunsichert mehr als eine klare Botschaft. Spätestens vor dem Übergang müssen alle betroffenen Mitarbeiter nach § 613a Abs. 5 BGB in Textform über Zeitpunkt, Grund, Folgen und geplante Maßnahmen unterrichtet werden.

Quelle: Gesetze im Internet

In kleinen Betrieben spricht sich vieles herum. Wenn die Mannschaft spürt, dass etwas in Bewegung ist, hilft ein kurzes, ehrliches Wort: Sie regeln die Nachfolge in Ruhe, niemand muss sich Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen, und Sie informieren, sobald es etwas Konkretes gibt.

Was mit den Arbeitsverträgen bei der Übergabe passiert und welche Rechte die Mitarbeiter haben, erklären wir im Beitrag zu § 613a BGB.

Diskretion, konkret

Wer sieht was?

Sie können sich informieren, ohne Ihren Betrieb öffentlich zur Übergabe anzubieten.

Beim Wertrechner
Kein Name, keine Anschrift und keine E-Mail-Adresse. Die Berechnung erstellt kein Inserat.
Bei einer Kontaktanfrage
Nur die Angaben, die Sie selbst senden. Ihre Nachricht wird nicht öffentlich angezeigt.
Bei einer späteren Suche
Geplant: anonymes Profil und einzelne Freigaben durch Sie. Vermittlung und Datenraum sind noch nicht verfügbar.

Häufig gefragt

Kurze Antworten zum Thema

Die Antworten dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Prüfung.

Muss ich meinen Kindern den Betrieb zuerst anbieten?
Nein, eine solche Pflicht gibt es nicht. Viele Inhaber sprechen trotzdem zuerst mit der Familie, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest.
Kann ein Kind Eigentümer werden, ohne den Betrieb zu führen?
Ja, zum Beispiel als Gesellschafter einer GmbH mit einem angestellten Geschäftsführer und Betriebsleiter. Ob das sinnvoll ist, hängt von Ertrag, Steuern und Familienfrieden ab. Lassen Sie das beraten.
Wie viele Nachfolgen werden mit Beschäftigten gelöst?
Laut einer Auswertung des IfM Bonn über Studien aus 40 Jahren wurden rund 17 Prozent der Familienunternehmen von Beschäftigten übernommen. Das IfM hat die Auswertung im November 2025 veröffentlicht.
Was kostet es, wenn die Nachfolge nicht in der Familie bleibt?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Bei einer Übergabe gegen Kaufpreis fällt Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn an, bei einer Schenkung an entferntere Verwandte Schenkungsteuer mit kleineren Freibeträgen. Ihre Steuerberatung kann beide Wege durchrechnen.

Quellen und weiterführende Informationen

Ohne Anmeldung. Ohne Veröffentlichung.

Was bleibt vom Betrieb, wenn Sie kürzertreten?

Ermitteln Sie zunächst unverbindlich eine erste Wertspanne. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob und wann es weitergeht.

Wertspanne ermitteln
KontaktWertspanne ermitteln