Frage 1
Wie setzt sich die Finanzierung einer Betriebsübernahme zusammen?
Meist aus mehreren Teilen: eigene Mittel, ein Förderkredit, den die Hausbank bei KfW oder Landesförderbank beantragt, eine Bürgschaft für fehlende Sicherheiten und oft ein Darlehen des bisherigen Inhabers. In zehn Bundesländern kommt ausdrücklich auch bei Übernahmen eine Prämie für Meister hinzu. Förderanträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Der Kaufpreis ist nur ein Teil des Bedarfs. Die Bank fragt auch nach Betriebsmitteln für die ersten Monate, nach anstehenden Investitionen in Fahrzeuge oder Maschinen und nach Ihrer privaten Absicherung. Planen Sie diese Posten von Anfang an mit.
Der Weg zum Förderkredit führt immer über die Hausbank oder eine andere Geschäftsbank. Die KfW vergibt die hier genannten Kredite nicht direkt an Sie. Bereiten Sie deshalb ein Übernahmekonzept mit Zahlen des Betriebs, Ihrem Lebenslauf und einer Planung für die ersten drei Jahre vor.
Bausteine einer Übernahmefinanzierung
Selten ein Kredit, meist eine Kombination
Die Reihenfolge zeigt, wie Banken üblicherweise prüfen. Welche Bausteine passen, hängt von Kaufpreis, Sicherheiten und Bundesland ab.
Eigene Mittel
Erspartes, eingebrachte Fahrzeuge oder Werkzeug. Die Bank sieht daran, dass Sie selbst Risiko tragen.
Förderkredit über die Hausbank
KfW StartGeld (067) bis 200.000 Euro, ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) bis 500.000 Euro und höchstens 35 Prozent der Kosten, ERP-Förderkredit KMU (365/366).
Bürgschaft der Bürgschaftsbank
Sichert bis zu 80 Prozent eines Kredits ab, wenn eigene Sicherheiten fehlen. Bei 077 ist eine Garantie der Bürgschaftsbank Pflicht.
Verkäuferdarlehen
Der bisherige Inhaber stundet einen Teil des Kaufpreises. Höhe, Zins und Rang regelt der Übergabevertrag.
Prämie des Bundeslandes
In zehn Ländern ausdrücklich auch bei Übernahme, meist zwischen 2.500 und 12.000 Euro in der ersten Stufe. Bedingungen unterscheiden sich stark.
Wichtig für alle Förderkredite: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank gestellt werden. Was als Beginn gilt, steht im jeweiligen Merkblatt. Klären Sie das vor jeder Unterschrift.
Frage 2
Welche KfW-Kredite gibt es für die Übernahme eines Betriebs?
Für Nachfolgen nennt die KfW drei Programme im Mittelstand: das StartGeld (067) bis 200.000 Euro, den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) bis 500.000 Euro und höchstens 35 Prozent der Kosten sowie den ERP-Förderkredit KMU (365 und 366). Die ersten beiden richten sich an Antragsteller, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind.
Beim StartGeld übernimmt die KfW 80 Prozent des Ausfallrisikos der Hausbank. Das erleichtert Banken die Zusage, wenn Sie wenig Sicherheiten haben. Beim Programm 077 gibt es keine Haftungsfreistellung der KfW. Stattdessen ist eine Garantie der Bürgschaftsbank Pflicht, deren Entgelt im effektiven Zins enthalten ist.
Wichtig für Familienlösungen: Bei Übertragungen zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern sind 067 und 077 laut Merkblatt ausgeschlossen. Eine Übernahme durch die eigenen Kinder nennt der Ausschluss nicht.
| Programm | Höchstbetrag | Laufzeit und tilgungsfreie Jahre | Entlastung der Bank | Merkblatt |
|---|---|---|---|---|
| ERP-Gründerkredit StartGeld (067) | 200.000 Euro, davon höchstens 80.000 Euro Betriebsmittel | bis 10 Jahre, bis 2 tilgungsfreie Jahre | 80 Prozent Haftungsfreistellung | Stand 18.06.2026 |
| ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) | 500.000 Euro, höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten | 15 Jahre mit 5 tilgungsfreien Jahren oder 10 Jahre mit 2 | Garantie der Bürgschaftsbank ist Pflicht | Stand 10.12.2025 |
| ERP-Förderkredit KMU (365 ohne, 366 mit Haftungsfreistellung) | 25 Mio. Euro für Übernahmen | bis 20 Jahre, bis 3 tilgungsfreie Jahre | 366: 50 Prozent Haftungsfreistellung | 366: Stand 01.09.2026 |
Frage 3
Kann ein Mitarbeiter die Übernahme mit einem Förderkredit finanzieren?
Ja. StartGeld und Programm 077 stehen auch Beschäftigten offen, die sich mit der Übernahme selbstständig machen. Beim ERP-Förderkredit KMU (366) sind laut Merkblatt vom 1. September 2026 auch Mitarbeitende antragsberechtigt, die seit mindestens drei Jahren in verantwortlicher Position im Unternehmen arbeiten und Gesellschafter sowie Geschäftsführer werden.
Für viele Inhaber ist das die wichtigste Nachricht in diesem Beitrag. Der erfahrene Werkstattleiter oder die Büroleiterin scheitert selten am Können, oft aber an der Frage, wie der Kaufpreis bezahlt werden soll. Förderkredit, Bürgschaft und ein Teil als Verkäuferdarlehen machen eine Übernahme aus dem eigenen Team oft erst möglich.
Klären Sie bei einem meisterpflichtigen Gewerk parallel, wer als Betriebsleiter eingetragen wird. Ein Geselle mit langjähriger leitender Tätigkeit kann über die Altgesellenregelung der Handwerksordnung eingetragen werden.
Frage 4
Was ist eine Bürgschaftsbank, und wann brauche ich sie?
Bürgschaftsbanken verbürgen bis zu 80 Prozent eines Kredits, wenn Ihnen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Hausbank behandelt die Bürgschaft als vollwertige Sicherheit. Bund und Länder tragen laut Verband Deutscher Bürgschaftsbanken über Rückbürgschaften 52 Prozent des Risikos je Bürgschaft. Den Antrag stellt in der Regel die Hausbank.
Quelle: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken, Verband Deutscher Bürgschaftsbanken, Förderdatenbank des Bundes, Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Mit der Bürgschaft ohne Bank können Sie in einigen Ländern zuerst die Bürgschaftszusage holen und dann mit der Hausbank verhandeln. In Nordrhein-Westfalen sind das bis 250.000 Euro Bürgschaft. In Sachsen-Anhalt bis 400.000 Euro bei Krediten bis 500.000 Euro, dort ausdrücklich auch für Nachfolgen.
Die Rahmenbedingungen gelten für die Förderperiode 2023 bis 2027. Höchstbeträge legt jedes Land selbst fest. In Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt liegt die klassische Bürgschaft bei bis zu 2 Millionen Euro.
Frage 5
Gibt es in meinem Bundesland eine Prämie, auch bei einer Übernahme?
In zehn Bundesländern ist die Übernahme eines Handwerksbetriebs durch Meister laut Förderrichtlinie ausdrücklich förderfähig. Die erste Stufe liegt zwischen 2.500 Euro in Rheinland-Pfalz und bis zu 12.000 Euro in Brandenburg. Für sechs Länder haben wir am 5. November 2026 kein Programm für Gründung oder Übernahme im Original gefunden.
Quelle: Landesgewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks, NBank, L-Bank Baden-Württemberg, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Thüringer Aufbaubank, Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Handwerkskammer Cottbus, Handwerkskammer Berlin, Investitionsbank Schleswig-Holstein, Handwerkskammer Rheinhessen
Die Bedingungen unterscheiden sich stark. In Niedersachsen ist die Prämie an eine unbefristete Neueinstellung in Vollzeit gebunden. In Nordrhein-Westfalen müssen bei einer Übernahme die bestehenden Arbeitsplätze zwölf Monate erhalten bleiben. In Thüringen ist der Antrag bis drei Jahre nach Übernahme möglich.
Fragen Sie vor der Übernahme bei Ihrer Handwerkskammer nach. In vielen Ländern ist eine Beratung bei der Kammer Voraussetzung, und der Antrag muss vor oder kurz nach der Übernahme gestellt werden.
| Bundesland | Programm | Höhe | Übernahme ausdrücklich förderfähig |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss zur Startfinanzierung 80 der L-Bank | 10 Prozent des Darlehens, bis 10.000 Euro | ja, Meisterprüfung höchstens 24 Monate vor Antrag |
| Berlin | Meistergründungsprämie | 10.000 Euro, mit Stufe 2 insgesamt bis 25.000 Euro | ja, Stufe 2 nur mit zusätzlichem Arbeitsplatz |
| Brandenburg | Meistergründungsprämie | bis 12.000 Euro, Stufe 2 bis 7.000 Euro | ja, laut Kammer verlängert bis Ende 2026 |
| Mecklenburg-Vorpommern | Meisterprämie | 7.500 Euro, Stufe 2 2.500 Euro | ja, Nachfolgen haben Vorrang |
| Niedersachsen | Gründungsprämie im Handwerk | 10.000 Euro | ja, nur mit unbefristeter Neueinstellung in Vollzeit |
| Nordrhein-Westfalen | Meistergründungsprämie | bis 11.500 Euro plus 2.000 Euro Übernahmebonus | ja, Arbeitsplätze 12 Monate erhalten |
| Rheinland-Pfalz | Aufstiegsbonus II | 2.500 Euro | ja, Antrag bis 12 Monate nach Gründung |
| Sachsen-Anhalt | Meistergründungsprämie | 10.000 Euro | ja, aktuelle Geltungsdauer bei der Investitionsbank erfragen |
| Schleswig-Holstein | Meistergründungsprämie | 7.500 Euro, Stufe 2 2.500 Euro | ja |
| Thüringen | Meistergründungs- und Ausbildungsprämie | 10.000 Euro, dazu 2.500 Euro Ausbildungsprämie | ja, Antrag bis 3 Jahre nach Übernahme |
| Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen | kein Programm für Gründung oder Übernahme im Original gefunden | nicht belegt | bei der Kammer erfragen |
Frage 6
Wer bezahlt die Beratung vor der Übernahme?
Die Betriebsberater der Handwerkskammern beraten Übergeber und Nachfolger. Bewertungen nach AWH-Standard führen sie für Mitgliedsbetriebe laut Handbuch kostenfrei durch. Das BAFA bezuschusst Beratungen bestehender Unternehmen mit bis zu 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro. Der Zuschuss gilt für den Übergeber, nicht für Nachfolger vor der Gründung.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, NRW.BANK
In den übrigen Regionen beträgt der BAFA-Zuschuss 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Das Programm läuft bis Ende 2028. Ab 1. Januar 2027 ändern sich laut BAFA die Antragswege.
Für Nachfolger vor der Übernahme gibt es Landesprogramme. In Nordrhein-Westfalen fördert das Beratungsprogramm Wirtschaft bei Übernahmen bis zu acht Beratertage, in der Regel zur Hälfte. Für das Handwerk läuft der Antrag dort über die Landesgewerbeförderungsstelle des Handwerks.